Arbeitsamt

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Das revidierte Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentshädigung (AVIG) wird vom Bundesrat per 1. Juli 2021 in Kraft gesetzt.

Für stellensuchende Personen bedeutet dies, dass sie sich ab dem 1. Juli 2021 nicht mehr wie bis jetzt bei der Gemeinde zur Stellenvermittlung anmelden müssen, sondern direkt beim zuständigen RAV.

RAV für Stellensuchende - Arbeitsmarkt - Kanton Solothurn