Öffentliche Planauflage

Öffentliche Planauflage

Öffentliche Planauflage
Gesamtrevision der Ortsplanung Lommiswil
Öffentliche Planauflage vom 21. März bis 19. April 2024

Gestützt auf §§ 15 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 3. Dezember 1978 sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 14. März 2024 und §§ 69 ff. PBG, werden die nachfolgend aufgeführten Nutzungspläne und Reglemente während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:

 Genehmigungsinhalt Ortsplanungsrevision:

-        Bauzonenplan mit Lärmempfindlichkeitsstufen (1:2'000)

-        Gesamtplan (1:4'000)

-        Erschliessungspläne mit Baulinien und Strassenklassierung sowie Waldfeststellung, Ortsteile Nord und Süd (je 1:1'000)

-        Zonenreglement

 

Folgende rechtsgültige Gestaltungspläne werden aufgehoben:

-        Gestaltungsplan Weiher mit Sondervorschriften (RRB Nr. 9 vom 06.01.2009)

-        Gestaltungsplan Kiesgrube Lommiswil mit Sonderbauvorschriften (RRB Nr. 2623 vom 12.11.1996) sowie Änderung des Gestaltungsplans (RRB Nr. 1737 vom 28.09.2010)

 

Genehmigungsinhalt kantonale Baulinienpläne

-        Kantonale Baulinienpläne Selzach-/Bellachstrasse, Haupt-/Dorfstrasse und Oberdorfstrasse (je 1:1'000)

 

Orientierend können eingesehen werden (gegen diese Unterlagen können keine Einsprachen eingereicht werden):

-        Raumplanungsbericht nach Art. 47 RPV

-        Plan Bauentwicklung 2001-2022

-        Plan Baulandreserven vor OPR (Stand: 2022)

-        Plan Baulandreserven nach OPR (Stand: 2022)

-        Plan der Änderungen (Stand: 2022)

-        Landwirtschaftspicasso / Landwirtschaftsinventar 2020

-        Quartieranalyse (Stand: 2020)

-        Plan der Überbauungsziffer (Stand: 2020)

-        Mobilitätsplan (Stand: 2020)

-        Räumliches Leitbild Lommiswil 2018 mit Erläuterungsbericht, Leitsätzen und Plan

-        Naturinventar / Naturkonzept (Stand: 2020)

-        Zentrumsstudie (Stand: 2020)

-        Vorprüfungsbericht (2021)

-        Bericht zur reduzierten kant. Nachprüfung (2023)

-        Waldfeststellungspläne

-        Mitwirkungsbericht (2022)

 

Auflagezeit: vom 21. März bis 19. April 2024

Auflageorte:

-        Gemeindeverwaltung Lommiswil, Kirchackerweg 1, 4514 Lommiswil (während den ordentlichen Öffnungszeiten)

-        Kreisbauamt I, Langfeldstrasse 34, 4528 Zuchwil, nur betr. kantonalen Baulinienpläne

Sämtliche Unterlagen können zudem auf www.lommiswil.ch heruntergeladen werden.

Einsprachen:

Während der Auflagefrist können alle, die durch die vorgenannte Planung besonders berührt sind und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse haben, Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG).

Je nach Betreff sind die Einsprachen an folgende Behörden zu richten:

-        Ortsplanungsrevision Lommiswil:
Gemeinderat Lommiswil, Kirchackerweg 1, 4514 Lommiswil

-        Genehmigungsinhalte kantonale Baulinienpläne (nur Kantonsstrasse):
Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn, Rötihof, Werkhofstrasse 65, 4509 Solothurn

-        Festgestellte Waldgrenzen (Genehmigungsinhalt Erschliessungspläne mit Baulinien und Strassenklassierung sowie Waldfeststellung): Volkswirtschaftsdepartement des Kantons Solothurn, Rathaus, Barfüssergasse 14, 4509 Solothurn

 

Hinweis zur Stellung der aktuell rechtsgültigen Ortsplanung:

Ab der öffentlichen Auflage der Ortsplanung werden bei Baubewilligungen sowohl die rechtsgültigen als auch die neuen Nutzungspläne und Reglemente berücksichtigt (§ 15 Abs. 2 PBG). Nach Rechtskraft der Ortsplanung wird ein Baugesuch ausschliesslich nach der neuen Ortsplanung beurteilt.

Lommiswil, 14. März 2024                                                  Der Gemeinderat

 

 

Genehmigungsinhalt

Orientierungsinhalt