Katastrophenschutz

Alarmierung der Bevölkerung

Sirenen

Die Sirenen dienen der Warnung und Alarmierung der Bevölkerung.

Der Allgemeine Alarm ist ein regelmässig auf - und absteigender Ton der Sirenen. Er ertönt bei drohender Gefahr für die Bevölkerung. Er dauert eine Minute und wird nach einer Unterbrechung von zwei Minuten einmal wiederholt.

Was tun?

  • Radio hören (DRS / Lokalsender)
  • Anweisungen der Behörden befolgen
  • Nachbarn informieren

Jährlicher Sirenentest: erster Mittwoch im Februar

Jeweils am ersten Mittwoch des Monats Februar findet in der Schweiz der jährliche Sirenentest statt. Dabei wird im Kanton Solothurn die Funktionsbereitschaft der Sirenen des "Allgemeinen Alarms" gestestet. Mittels Radio- und TV-Spots sowie Medienmitteilungen wird die Bevölkerung vorgängig durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz auf den Sirenentest aufmerksam gemacht. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten.

Notfalltreffpunkte

Der Notfalltreffpunkt in Lommiswil ist die Dorfhalle.

Schutz, Hilfe und Informationen im Notfall

Solothurnerinnen und Solothurner finden bei aussgewöhnlichen Ereignissen wie

  • schweren Naturkatastrophen und Notlagen
  • langen Stromausfällen
  • totalem Kommunikationsausfall
  • grossen Versorgungsengpässen

bei zentralen Notfalltreffpunkten Informationen, Schutz und Hilfe. Ein engmaschiges Netz von 139 Notfalltreffpunkten spannt sich über den ganzen Kanton. Diese "Leuchttürme" dienen der Solothurner Bevölkerung, wenn gar nichts mehr geht.

Da die Einwohner zum Teil oft den Wohnsitz wechseln und im 10-Jahres-Rhythmus die Schutzräume kontrolliert werden, unterliegt die Zuweisung daher einem immerwährend rollierenden Prozess. Der Kanton Solothurn hat daher entschieden, die Zuweisungen nicht vorgängig zu veröffentlichen und auch den Gemeinden nicht zur Verfügung zu stellen. Wir können aber auf Anfrage die Bewohner dahingehend informieren, dass die Zuweisungsplanung zum Zeitpunkt einer Schutzraum-Bezugs-Anordnung durch den Bund, auf jeden Fall zur Verfügung stehen werden.

Einwohner, welche in einem Gebäude ohne Schutzraum daheim sind, können sich in so einem Ernst-Fall am Notfalltreffpunkt einfinden. Von dort aus werden diese Personen dann durch die dannzumal zuständigen Zivildienstler einem Schutzraum zugewiesen. Es macht aber sicher Sinn, sich zu informieren, wo der nächste Notfalltreffpunkt zu finden ist.

Hier finden Sie die Notfalltreffpunkte, wenn Sie unterwegs sind:

https://www.notfalltreffpunkt.ch/

Hier finden Sie den Flyer für die Anlaufstelle im Ereignisfall.

Jodtabletten

Jodtabletten wurden von der Apotheke des Bundes persönlich an die Wohnadresse versendet. Jodtabletten können auch in einer Apotheke oder Drogerie zum Preis von CHF 5.00 gekauft werden.