Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Im Interesse der Verkehrssicherheit und der Strassenbenützer werden alle Grundeigentümer aufgefordert, bei Strassenverzweigungen, Kurven, Einmündungen und Verkehrssignalen die Bäume, Sträucher und Grünhecken soweit zurückzuschneiden, wie es die Verkehrssicherheit verlangt. Die gesetzlichen Bestimmungen können Sie als PDF-Datei herunterladen.