Nutzungsplanung

Nutzungsplanung

Die Nutzungspläne unterscheiden vorab Bau-, Landwirtschafts-, Schutz- und Freihaltezonen. Aus raumplanerischer Sicht sollten primär solche Bauzonen überbaut werden, die bereits erschlossen sind. Ein Grundstück ist dann gut erschlossen, wenn es über eine Strassenanbindung sowie über Zugang zum Leitungssystem für die Stromversorgung sowie für die Wasserversorgung und Kanalisation verfügt.

2013 kam es zu einer Volksabstimmung über eine Revision des Raumplanungsgesetzes. Die vom Volk gutgeheissene Revision sieht vor, dass

  • die Bauzonen auf den Bedarf von 15 Jahren zu begrenzen sind,
  • Bauland nicht mehr gehortet, sondern im Bedarfsfall von der öffentlichen Hand aktiviert werden kann,
  • Einzonungen mit einer Mehrwertabgabe von 20% belastet werden können - Geld, das für Auszonungen zur Verfügung gestellt wird.

 

Zusammenfassung

Die Raumplanung in der Schweiz wird zwischen dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden aufgeteilt. Eine wichtige Aufgabe der Raumplanung ist die Unterscheidung zwischen Baugebiet und Flächen, die nicht überbaut werden dürfen. In den Boomjahren der Hochkonjunktur wurde oft konzeptlos Bauland erschlossen. Diese Fehler gilt es heute zu korrigieren.

(Quelle: Wirtschaft, Umwelt und Raum (2014), Compendio Bildungsmedien, Zürich. ISBN: 978-3-7155-9941-0)