Abmeldung
Bei einem Wegzug ist die Abmeldung innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle persönlich vorzunehmen, oder Sie melden sich über den Onlinedienst via eUmzug selber ab. Bei einem definitiven Wegzug ins Ausland, bitten wir Sie, sich mindestens 2 Monate im Voraus persönlich bei der Einwohnerkontrolle zu melden. Ein Wegzug ins Ausland (Verlegung des gesetzlichen Wohnortes ins Ausland) kann nicht über eUmzug erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass eUmzug nur für Schweizerinnen und Schweizer sowie EU/EFTA-Staatsangehörige ohne Einschränkung genutzt werden kann.
Für Drittstaatsangehörige ist der Online Dienst eUmzug nur bei innerkantonalem Wegzug möglich.
Der Heimatschein von Schweizerinnen und Schweizern wird direkt der Zuzugsgemeinde zugestellt.