Feuerwehrkommission
Website Feuerwehr Lommiswil
Ansprechperson
Zusammensetzung
Aufgaben gemäss Gemeindeordnung
§ 24 Feuerwehrkommission
- Der Feuerwehrkommission obliegt das Feuerwehrwesen gemäss Feuerwehrreglement.
- Sie ist insbesondere zuständig für die Wahl:
a) des Materialwarts. - Sie stellt Antrag zur Wahl durch den Gemeinderat für:
a) das Feuerwehrcorps - Finanzkompetenz für neue im Voranschlag nicht enthaltene Ausgaben sowie Nachtragskredite in der Summe bis maximal CHF 3'000.00 im Einzelfall maximal CHF 1'000.00.