Hunde
Anmeldung Gemeinde und Amicus
Wenn Sie mit einem Hund zuziehen, oder Sie sich einen Hund anschaffen, müssen Sie diesen bei der Gemeinde anmelden.
Bitte füllen Sie das Anmeldeformular aus und reichen Sie es uns mit dem Pass des Hundes ein. Es muss unbedingt die Mikrochipnummer auf dem Pass erkenntlich sein.
Wenn Sie zum ersten Mal einen Hund bei sich aufnehmen, müssen Sie zuerst in der Hundedatenbank Amicus als Hundehalter erfasst werden. Dies führt die Gemeinde durch. Sie erhalten von uns Ihre Personennummer des Amicus. Zudem erhalten Sie direkt von Amicus Ihre persönlichen Zugangsdaten zugeschickt. Sobald dies erledigt ist, können Sie die Hundehaltung Ihres neuen Hundes im Amicus bestätigen. Im Amicus können zudem folgende Mutationen, innert 10 Tagen seit dem Ereignis, direkt durch Sie vorgenommen werden:
- Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
- Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
- Export und Tod des Hundes
Falls Sie Angaben zu Ihrem Hund ändern möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Tierarzt auf.
Wenn Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten.
Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in Amicus.
Hunde, welche eine Schutzdienstausbildung beginnen, müssen in Amicus entsprechend vermerkt sein. Dieser Eintrag erfolgt ausschliesslich durch den Veterinärdienst. Hundehalter eines solchen Hundes müssen zuvor das dafür vorgesehene Meldeformular ausfüllen. Dieses erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung oder direkt beim Veterinärdienst Solothurn auf Anfrage.
Sporthunde, die gemäss Art 74. der Tierschutzverordnung (SR 455.1) eine Schutzdienstausbildung absolvieren oder absolviert haben, sind nicht von den Abgaben gemäss §12 Gesetz über das Halten von Hunden befreit.
Bitte beachten Sie, dass der Halter oder die Halterin eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen hat, welche die Risiken der Hundehaltung einschliesst und sowohl die Haftpflicht des Halters oder der Halterin als auch die derjenigen Person abdeckt, welche den Hund tatsächlich beaufsichtigt. Bei der Anmeldung in der Gemeinde wird darauf hingewiesen und nachgefragt.
Dies ist im kantonalen Gesetz über das Halten von Hunden, § 10, geregelt.
Tod eines Hundes
Den Tod eines Hundes können Sie, Ihr Tierarzt oder die Gemeinde im Amicus eintragen. Dies muss innert 10 Tagen erledigt werden. Bitte melden Sie uns in jedem Fall umgehend den Todesfall.
Hundesteuern
Jeder Hund, der zum Zeitpunkt des Stichtages 1. April älter als drei Monate ist, ist hundesteuerpflichtig. Nicht steuerpflichtig sind Diensthunde der Armee, Polizei und des Grenzwachtkorps, Assistenzhunde und Hunde, welche die Abgabe, bereits in einer anderen Gemeinde des Kantons oder in einem anderen Kanton entrichtet haben.
Wer einen solchen Hund hält, muss einen entsprechenden Nachweis bei der Gemeinde abgeben, damit die Hundesteuern entfallen.
Die Kantonale Hundesteuer beläuft sich für das Jahr 2026 auf CHF 35.00 pro Hund.
Die Hundesteuern der Gemeinde Lommiswil richten sich nach dem Verwaltungsgebührenreglement und sind im Moment bei CHF 90.00 pro Hund.